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Wer kann einen Presseausweis erhalten?

Welche Voraussetzungen für die Ausstellung eines Presseausweises erfüllt sein müssen, legen die ausstellenden Verbände und Organisationen fest. Eine gesetzliche Regelung hierzu existiert in Deutschland nicht, da dies die im Grundgesetz garantierte Pressefreiheit einschränken würde.

Entscheidend für die Anerkennung eines Presseausweises ist daher die Reputation des ausstellenden Verbandes. Neben dem Leistungsportfolio des Ausstellers definiert sich diese vor allem über die Voraussetzungen, die die antragstellende Person erfüllen muss, um einen Presseausweis erhalten zu können. Der Deutsche Fachjournalisten-Verband (DFJV) orientiert sich hierbei an klaren journalistischen Kriterien.

Zum Schutz vor Nachahmung wird der Presseausweis des DFJV in einem aufwendigen Druckverfahren hergestellt und weist weitere Sicherheitsmerkmale auf.

Was gilt als journalistische Tätigkeit?

Als journalistische Tätigkeit gilt im Sinne der DFJV-Mitgliedschaftsbedingungen nach § 1 die Veröffentlichung von Schrift, Ton oder Bild in den Printmedien, im Rundfunk (mit Ausnahme der Offenen Kanäle), im Internet, in Offlinemedien (z. B. Videodokumentationen) oder in anderen geeigneten Publikationsmedien. Als journalistische Tätigkeit wird unter anderem auch die Betätigung in einem der folgenden Tätigkeitsfelder gewertet: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Pressefotografie, Fachrecherchen, Selektion von Inhalten, kreative Aufbereitung oder Gestaltung von Inhalten, einschließlich Moderation. Zudem kann Mitglied werden, wer aktuell eine journalistische Ausbildung nach § 1 (4) der DFJV-Mitgliedschaftsbedingungen absolviert. Der DFJV überprüft die journalistische Tätigkeit seiner Mitglieder.

Welche Tätigkeitsnachweise der DFJV als Bestätigung einer dauerhaften und regelmäßigen journalistischen Arbeit akzeptiert, erfahren Sie in unserer Übersicht.


DFJV Deutscher
Fachjournalisten-Verband AG
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