Funktion und Nutzen des Presseausweises
Journalisten übernehmen eine wichtige gesellschaftliche Funktion, indem sie die Öffentlichkeit über Sachverhalte oder Vorgänge informieren und aufklären, die von gesellschaftlicher, politischer, wirtschaftlicher oder kultureller Bedeutung sind.
Um dieser Aufgabe nachgehen zu können, müssen Journalisten im Rahmen ihrer Recherche Informationen beschaffen. Hierfür ist es häufig notwendig, sich als Journalist ausweisen zu können. Ein amtlich anerkannter Presseausweis, der nach nachvollziehbaren, journalistischen Kriterien ausgestellt wird und anerkannt ist, dient vor allem gegenüber Behörden, Messen und Unternehmen als Legitimation und Nachweis.
Damit Journalisten ihre Kontrollfunktion als sogenannte „vierte Gewalt“ ausüben können, stehen ihnen besondere Rechte zu, die sich aus dem Art. 5 des Grundgesetzes, aus den Pressegesetzen der Länder sowie aus sonstigen Gesetzen ergeben.
Vorlage bei Behörden
Im Vordergrund steht dabei das Auskunftsrecht gegenüber Behörden. Im Gegensatz zu den Auskünften nach den Informationsfreiheitsgesetzen sind Presseauskünfte kostenfrei. Seitdem die Innenministerkonferenz die generelle Anerkennung von Presseausweisen abgeschafft hat, entscheiden die Behörden nun allein, welche Presseausweise sie akzeptieren.
Der Deutsche Fachjournalisten-Verband (DFJV) hat von zahlreichen Behörden auf Bundes- und Landesebene entsprechende Bestätigungsschreiben erhalten. Außerdem wird der Presseausweis des DFJV von der Europäischen Kommission, Generaldirektion Presse und Kommunikation, als Legitimationsgrundlage akzeptiert.
Vorlage bei Messen
Die meisten Messegesellschaften unterstützen Journalisten bei ihrer Berichterstattung durch eine kostenfreie Akkreditierung für die jeweilige Messeveranstaltung. Als Nachweis der journalistischen Tätigkeit kann ein Presseausweis dienen. Wobei häufig nur die Presseausweise anerkannter ausstellender Verbände akzeptiert werden. Der Presseausweis des Deutschen Fachjournalisten-Verbandes (DFJV) wird als Akkreditierungsgrundlage von allen wichtigen Messegesellschaften in Deutschland anerkannt.
Bitte beachten Sie: Erfolgt der Messebesuch zu privaten Zwecken, darf der Presseausweis nicht eingesetzt werden. Messen prüfen den Berichterstattungsanlass nachträglich anhand von Publikationen stichprobenartig. Missbrauchsfälle werden dem DFJV angezeigt und können zum Entzug des Presseausweises führen.
Zudem obliegt es den Messegesellschaften, ihre jeweiligen Akkreditierungsbedingungen individuell festzulegen. So kann eine Akkreditierung bspw. zusätzlich an einen Redaktionsauftrag geknüpft sein. Bitte informieren Sie sich über die genauen Akkreditierungsbedingungen bei der jeweiligen Messegesellschaft.
Vorlage bei Unternehmen
Viele Unternehmen stellen professionellen Journalisten spezielle Informationen zur Verfügung und bieten ihnen Zugang zu exklusiven Veranstaltungen. So haben Vertreter der Presse bspw. oft die Möglichkeit,
- sich in Presseverteiler eintragen zu lassen,
- Zugangsdaten zum geschlossenen Pressebereich (Extranet) zu beantragen oder
- an Pressekonferenzen, Hauptversammlungen, Kongressen, Präsentationen oder sonstigen Veranstaltungen teilzunehmen.
Da sich diese Informationen ausschließlich an Medienvertreter richten, überprüfen viele Unternehmen die journalistische Tätigkeit des Antragstellers. Als Nachweis haben sich anerkannte Presseausweise bewährt, die nach nachvollziehbaren Kriterien ausgestellt werden.
Zum Thema Presserabatte bzw. Pressekonditionen lesen Sie bitte unsere FAQ-Liste.
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