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Funktion und Nutzen des Presseausweises

Journalisten übernehmen eine wichtige gesellschaftliche Funktion, indem sie die Öffentlichkeit über Sachverhalte oder Vorgänge informieren und aufklären, die von gesellschaftlicher, politischer, wirtschaftlicher oder kultureller Bedeutung sind.

Um dieser Aufgabe nachgehen zu können, müssen Journalisten im Rahmen ihrer Recherche Informationen beschaffen. Hierfür ist es häufig notwendig, sich als Journalist ausweisen zu können. Ein amtlich anerkannter Presseausweis, der nach nachvollziehbaren, journalistischen Kriterien ausgestellt wird und anerkannt ist, dient vor allem gegenüber Behörden, Messen und Unternehmen als Legitimation und Nachweis.

Damit Journalisten ihre Kontrollfunktion als sogenannte „vierte Gewalt“ ausüben können, stehen ihnen besondere Rechte zu, die sich aus dem Art. 5 des Grundgesetzes, aus den Pressegesetzen der Länder sowie aus sonstigen Gesetzen ergeben.

Vorlage bei Behörden

Im Vordergrund steht dabei das Auskunftsrecht gegenüber Behörden. Im Gegensatz zu den Auskünften nach den Informations­freiheits­­gesetzen sind Presse­auskünfte kostenfrei. Seitdem die Innenminister­konferenz die generelle Anerkennung von Presse­ausweisen abgeschafft hat, entscheiden die Behörden nun allein, welche Presse­ausweise sie akzeptieren.

Der Deutsche Fachjournalisten-Verband (DFJV) hat von zahlreichen Behörden auf Bundes- und Landesebene entsprechende Bestätigungs­schreiben erhalten. Außerdem wird der Presse­ausweis des DFJV von der Europäischen Kommission, Generaldirektion Presse und Kommunikation, als Legitimations­grundlage akzeptiert.

Vorlage bei Messen

Die meisten Messegesellschaften unterstützen Journalisten bei ihrer Bericht­erstattung durch eine kostenfreie Akkreditierung für die jeweilige Messe­veranstaltung. Als Nachweis der journalistischen Tätigkeit kann ein Presse­ausweis dienen. Wobei häufig nur die Presse­ausweise anerkannter ausstellender Verbände akzeptiert werden. Der Presseausweis des Deutschen Fachjournalisten-Verbandes (DFJV) wird als Akkreditierungsgrundlage von allen wichtigen Messegesellschaften in Deutschland anerkannt.

Bitte beachten Sie: Erfolgt der Messebesuch zu privaten Zwecken, darf der Presseausweis nicht eingesetzt werden. Messen prüfen den Bericht­erstattungs­anlass nachträglich anhand von Publikationen stich­probenartig. Missbrauchs­fälle werden dem DFJV angezeigt und können zum Entzug des Presse­ausweises führen.

Zudem obliegt es den Messe­gesellschaften, ihre jeweiligen Akkreditierungs­bedingungen individuell festzulegen. So kann eine Akkreditierung bspw. zusätzlich an einen Redaktionsauftrag geknüpft sein. Bitte informieren Sie sich über die genauen Akkreditierungs­bedingungen bei der jeweiligen Messe­gesellschaft.

Vorlage bei Unternehmen

Viele Unternehmen stellen professionellen Journalisten spezielle Informationen zur Verfügung und bieten ihnen Zugang zu exklusiven Veranstaltungen. So haben Vertreter der Presse bspw. oft die Möglichkeit,

  • sich in Presseverteiler eintragen zu lassen,
  • Zugangsdaten zum geschlossenen Pressebereich (Extranet) zu beantragen oder
  • an Pressekonferenzen, Hauptversammlungen, Kongressen, Präsentationen oder sonstigen Veranstaltungen teilzunehmen.

Da sich diese Informationen ausschließlich an Medien­vertreter richten, überprüfen viele Unternehmen die journalistische Tätigkeit des Antragstellers. Als Nachweis haben sich anerkannte Presseausweise bewährt, die nach nachvollziehbaren Kriterien ausgestellt werden.

Zum Thema Presserabatte bzw. Pressekonditionen lesen Sie bitte unsere FAQ-Liste.

 

 


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