OBERVERWALTUNGSGERICHT UND VERWALTUNGSGERICHTSHOF
Oberverwaltungsgerichte sind in Deutschland die jeweils höchsten Gerichte in der Verwaltungsgerichtsbarkeit der Länder. In jedem deutschen Bundesland besteht oder bestand ein Oberverwaltungsgericht, dessen Gerichtsbezirk sich über das gesamte Landesgebiet erstreckt.
Eine Ausnahme bilden die Länder Brandenburg und Berlin, die sich seit dem Jahr 2005 ein gemeinsames Oberverwaltungsgericht mit Sitz in Berlin teilen. In den Bundesländern Bayern, Hessen und Baden-Württemberg wird das Oberlandesgericht "Verwaltungsgerichtshof" genannt.
- Geschichte der Oberverwaltungsgerichte
- Aufbau und Organisation der Oberverwaltungsgerichte
- Aufgaben der Oberverwaltungsgerichte
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