LANDESSOZIALGERICHT
Die Landessozialgerichte sind in Deutschland die mittlere Instanz der Sozialgerichtsbarkeit. Ein Landessozialgericht entscheidet als Berufungs- oder Beschwerdegericht über Streitigkeiten öffentlich-rechtlichen Inhalts aus dem Sozialrecht.
- Geschichte der Landessozialgerichte
- Aufbau und Organisation von Landessozialgerichten
- Aufgaben der Landessozialgerichte
Zurück zu Justiz und Gerichte.