GEMEINSAMER SENAT DER OBERSTEN GERICHTSHÖFE DES BUNDES
Der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes (GmS-OGB) ist eine gemeinsame Institution der obersten Bundesgerichte Deutschlands und hat die Aufgabe, die Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte zu wahren. Der kurz Gemeinsame Senat genannte Senat hat seinen Sitz in Karlsruhe.
Seine Rechtsgrundlage hat der Gemeinsame Senat in Art. 95 II Grundgesetz. Die Einzelheiten regelt das Gesetz zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes (RsprEinhG).
- Zusammensetzung des Gemeinsamen Senats
- Aufgaben des Gemeinsamen Senats
- Entscheidungen des Gemeinsamen Senats
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