BUNDESVERWALTUNGSGERICHT
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerG) ist in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten, die nicht verfassungsrechtlicher Art sind, das oberste Gericht in Deutschland. Gemeinsam mit dem Bundesgerichtshof, dem Bundesarbeitsgericht, dem Bundessozialgericht und dem Bundesfinanzhof gehört das Bundesverwaltungsgericht zu den fünf obersten Gerichtshöfen von Deutschland. Das Bundesverwaltungsgericht hat seinen Sitz in Leipzig.
Als Behörde unterliegt das Bundesverwaltungsgericht dem Bundesministerium der Justiz, dem auch die Dienstaufsicht obliegt. Als Gericht arbeitet das Bundesverwaltungsgericht unabhängig.
- Geschichte des Bundesverwaltungsgerichts
- Aufbau und Organisation des Bundesverwaltungsgerichts
- Aufgaben des Bundesverwaltungsgerichts
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