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Beantragung des Presseausweises

Sie sind hauptberuflich oder regelmäßig und dauerhaft journalistisch tätig? Oder arbeiten im Bereich der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit? Oder absolvieren aktuell eine anerkannte journalistische Ausbildung bzw. ein entsprechendes Studium?

Dann haben Sie die Möglichkeit, den amtlich anerkannten Presseausweis des Deutschen Fachjournalisten-Verbandes (DFJV) zu erhalten.

Auf diesen Seiten erfahren Sie, wie Sie den Presseausweis direkt online beantragen können, das heißt,

  • welche Antragsunterlagen Sie hierfür einreichen müssen,
  • wie hoch die Ausstellungsgebühren für den Presseausweis sind und
  • wie Sie Ihre journalistische Tätigkeit nachweisen können.

Der amtlich anerkannte Presseausweis des DFJV wird kostenfrei im Rahmen einer Mitgliedschaft im Verband ausgestellt, die zahlreiche weitere attraktive Leistungen umfasst. Das Mitgliedsjahr ist unabhängig vom Kalenderjahr. Das heißt, Sie erhalten spätestens im Dezember eines Jahres automatisch und kostenfrei einen neuen Presseausweis für das Folgejahr ausgestellt und zugesandt.

Ihren Mitgliedsantrag können Sie bequem online stellen. Dies dauert nur ein paar Minuten.

 

Jetzt beantragen

 

Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt?

Die ausstellenden Organisationen haben unterschiedliche Anforderungen, welche Unterlagen für die Antragstellung des Presseausweises eingereicht werden müssen. Für eine Antragsstellung beim Deutschen Fachjournalisten-Verband (DFJV) benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Antragsformular:
    Ihren Antrag können Sie bequem online stellen, es steht Ihnen aber auch ein PDF-Antrag zum Ausdruck zur Verfügung.
  • Personalausweis:
    Bitte senden Sie uns eine Fotokopie von Vor- und Rückseite. Dies dient der Legitimation. Nach Bearbeitung des Antrags werden diese Unterlagen umgehend vernichtet.
  • Passfoto:
    Bitte reichen Sie dieses möglichst in Farbe ein.
  • Tätigkeitsnachweis:
    Welche Tätigkeitsnachweise der DFJV als Bestätigung einer dauerhaften und regelmäßigen journalistischen Arbeit akzeptiert, erfahren Sie hier.
  • Ermäßigungsnachweis:
    Wenn Sie Student/in, Volontär/in oder Auszubildende/r sind und zum ermäßigten Jahresbeitrag Mitglied werden möchten, benötigen wir zusätzlich einen Ermäßigungsnachweis, z. B. Immatrikulationsbescheinigung, Volontärsvertrag oder Auszubildendenvertrag. Eine ermäßigte Mitgliedschaft kann bis zum 27. Lebensjahr erfolgen.

Was kostet ein Presseausweis?

Eine Reihe von Organisationen verkauft Presseausweise, teilweise ohne dass die Käufer von weiteren Leistungen profitieren. Beim Deutschen Fachjournalisten-Verband (DFJV) ist der Presseausweis generell Bestandteil einer günstigen Mitgliedschaft. Und dabei selbstverständlich nur ein Leistungsmerkmal neben vielen anderen.

Eine reguläre Mitgliedschaft kostet 95,- EUR pro Jahr. Den journalistischen Nachwuchs fördern wir mit einer Beitragsermäßigung um 30,- EUR. Mitglieder mit einer Korrespondenzanschrift im Ausland zahlen 30,- EUR mehr. Alle Beträge enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

Seit 2002 sind die Mitgliedsbeiträge des DFJV nicht mehr gestiegen.

Mitglieder des DFJV erhalten im Rahmen ihrer Mitgliedschaft vor jedem Jahreswechsel einen neuen, aktuellen Presseausweis kostenfrei ausgestellt.

Ausführliche Beitragsinformationen finden Sie in unserer Übersicht.

Was gilt als journalistischer Tätigkeitsnachweis?

Mit dem Tätigkeitsnachweis weisen Sie nach, dass Sie im Sinne der Voraussetzungen des Deutschen Fachjournalisten-Verbandes (DFJV) Journalist sind. Der Nachweis dient dazu, zu gewährleisten, dass nur solche Personen einen Presseausweis erhalten, die den Ausstellungskriterien entsprechen.

Ein Tätigkeitsnachweis kann in verschiedener Form erbracht werden. Wir akzeptieren z. B.:

  • aktuelle Artikel (Print) und Beiträge bzw. Mitschnitte von Hörfunk- oder TV-Sendungen, jeweils mit vollständiger Namensnennung (Initialen reichen nicht aus),
  • namentliche Nennung im Impressum eines relevanten Medientitels oder eines Unternehmens aus dem Mediensektor,
  • aktuelle Online-Publikationen eines relevanten Medientitels mit genauer Adressnennung (URL),
  • aktueller Arbeitsvertrag oder Vertrag für (feste) freie Journalisten,
  • aktuelle Honorarabrechnungen,
  • aktuelle Tantiemeabrechnungen der VG Wort,
  • Bestätigung des Chefredakteurs eines relevanten Medientitels bzw. Medienunternehmens,
  • Bestätigung der Künstlersozialkasse (KSK),
  • Kopie eines Presseausweises eines anderen Journalisten- oder Verlegerverbandes (dju, DJV, BDZV, VDZ, Freelens, VDS) oder
  • bei Pressesprechern/-referenten sowie Mitarbeitern der Öffentlichkeitsarbeit: Pressetexte mit Namensnennung oder Bestätigung der Geschäftsleitung.

Anstelle eines Tätigkeitsnachweises werden auch anerkannt:

  • Volontariat mit Volontariatsvertrag,
  • Ausbildungsbescheinigung einer Journalistenschule,
  • Immatrikulationsbescheinigung für ein Studium der Journalistik, der Publizistik, der Medien- oder Kommunikationswissenschaften an einer staatlichen oder privat anerkannten Hochschule (Universität, Wissenschaftliche Hochschule, Filmhochschule, Fachhochschule, Berufsakademie) oder
  • schriftliche Bestätigung der Agentur für Arbeit über die Arbeitslosmeldung als Journalist.

Der DFJV behält sich vor, für den Nachweis der journalistischen Tätigkeit die Vorlage mehrerer der vorstehend genannten Unterlagen zu fordern, wenn aufgrund der vorgelegten Dokumente Zweifel an einer hauptberuflichen oder dauerhaften und regelmäßigen journalistischen Tätigkeit des Antragstellers bzw. der Antragstellerin bestehen.


DFJV Deutscher
Fachjournalisten-Verband AG
Karmeliterweg 84
13465 Berlin

Kontakt

Telefon: 030 81003688-0
Telefax: 030 81003688-9
E-Mail: kontakt@dfjv.de
Internet: www.dfjv.de

Geschäftszeiten

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10:00 bis 16:00 Uhr

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