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Vorlage des Presseausweises bei Behörden

Damit Journalisten ihre Kontrollfunktion als sogenannte „vierte Gewalt“ ausüben können, stehen ihnen besondere Rechte zu, die sich aus dem Art. 5 des Grundgesetzes, aus den Pressegesetzen der Länder sowie aus sonstigen Gesetzen ergeben.

Im Vordergrund steht dabei das Auskunftsrecht gegenüber Behörden. Im Gegensatz zu den Auskünften nach den Informationsfreiheitsgesetzen sind Presseauskünfte kostenfrei. Seitdem die Innenministerkonferenz die generelle Anerkennung von Presseausweisen abgeschafft hat, entscheiden die Behörden nun allein, welche Presseausweise sie akzeptieren.

Der DFJV hat von zahlreichen Behörden auf Bundes- und Landesebene entsprechende Bestätigungsschreiben erhalten. Außerdem wird er von der Europäischen Kommission, Generaldirektion Presse und Kommunikation, als Legitimationsgrundlage akzeptiert.

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