Behörden
Vorlage des Presseausweises bei Behörden
Damit Journalisten ihre Kontrollfunktion als sogenannte „vierte Gewalt“ ausüben können, stehen ihnen besondere Rechte zu, die sich aus dem Art. 5 des Grundgesetzes, aus den Pressegesetzen der Länder sowie aus sonstigen Gesetzen ergeben.
Im Vordergrund steht dabei das Auskunftsrecht gegenüber Behörden. Im Gegensatz zu den Auskünften nach den Informationsfreiheitsgesetzen sind Presseauskünfte kostenfrei. Seitdem die Innenministerkonferenz die generelle Anerkennung von Presseausweisen abgeschafft hat, entscheiden die Behörden nun allein, welche Presseausweise sie akzeptieren.
Der DFJV hat von zahlreichen Behörden auf Bundes- und Landesebene entsprechende Bestätigungsschreiben erhalten. Außerdem wird er von der Europäischen Kommission, Generaldirektion Presse und Kommunikation, als Legitimationsgrundlage akzeptiert.
Aktuell
-
03.02.12
Ein Service für DFJV-Mitglieder: Steuertipps 2012
In einer 35-seitigen Broschüre hat die Haufe Gruppe speziell für Journalisten und Autoren wertvolle...
-
01.02.12
"Crossmedia: Mehrarbeit mit Mehrwert" – der neue Fachjournalist-Podcast ist online
Das Internet verändert die Arbeit von Journalisten. Das weiß auch Denise Peikert, sie ist seit...

