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Es gibt kein Gesetz und keine Verordnung, die das Recht zur Austellung von Presseausweisen nur bestimmten Organisationen vorbehält. Das ergibt sich zum einen aus der allgemeinen Handlungsfreiheit, zum anderen aus der Pressefreiheit. Dementsprechend lautet die Antwort: Theoretisch jeder darf Presseausweise ausstellen.

Warum aber nicht jeder Phantasieausweis etwas taugt, lesen Sie hier.

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