Welche Presseausweise sind von der Innenministerkonferenz anerkannt?
Unter den zahlreichen Presseausweisen, die im Umlauf waren, hat es Ausweise gegeben, auf deren Rückseite sich ein Hinweis des Vorsitzenden der Innenministerkonferenz der Länder über die allgemeine Bedeutung und die Rechte der Presse sowie die Tatsache befand, dass Presseausweise den Behörden die Überprüfung erleichtern, wer Vertreter der Presse ist.
Die Innenministerkonferenz hat auf ihrer 185. Sitzung beschlossen, dass dieser Aufdruck ab dem 01.01.2009 nicht mehr verwendet werden darf.
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