Was sind „Presserabatte“ bzw. „Pressekonditionen“?
Zahlreiche Unternehmen bieten Journalisten besondere Einkaufskonditionen, in der Regel in Form eines Preisnachlasses auf den Erwerb von Produkten oder Dienstleistungen.
Der DFJV arbeitet mit über 400 Anbietern zusammen, die Mitgliedern gegen Vorlage des Presseausweises Vergünstigungen einräumen. Zu unseren Kooperationspartnern zählen große Markenhersteller und Dienstleister, zum Beispiel Automarken, Hotels und Reiseunternehmen sowie Telefon- und Internetdienste-Anbieter.
Bitte beachten Sie unsere Regeln: Was die Nutzung von Presserabatten angeht, haben wir klare Vorgaben: Wer Presserabatte oder andere Vergünstigungen nutzt, darf dies nicht im Zusammenhang mit seiner journalistischen Berichterstattung tun. Ähnlich sieht es auch der Deutsche Presserat in seinem Pressekodex (Ziffer 15): "Die Annahme von Vorteilen jeder Art, die geeignet sein könnten, die Entscheidungsfreiheit von Verlag und Redaktion zu beeinträchtigen, sind mit dem Ansehen, der Unabhängigkeit und der Aufgabe der Presse unvereinbar." Zuwiderhandlungen können zum Einzug des Presseausweises führen.
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