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Nein, eine Messeakkreditierung dürfen Sie mit Ihrem DFJV-Presseausweis nur einholen, wenn Sie die Veranstaltung zu Zwecken der direkten Berichterstattung besuchen.

Im Rahmen von stichprobenartigen Qualitätsprüfungen wird sichergestellt, dass es zu keinem Missbrauch durch private Besuche kommt. Das heißt, viele Messen lassen sich nach dem Besuch des Journalisten Publikationsnachweise über die jeweilige Messe vorlegen. Können solche Nachweise nicht vorgelegt werden, kann dies zur künftigen dauerhaften Nichtakkreditierung führen.

Bei privatem Missbrauch kann der DFJV darüber hinaus den Presseausweis einziehen.

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