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Wie wird sichergestellt, dass der Presseausweis nicht nachgeahmt wird?

Der DFJV-Presseausweis wurde schon vor Jahren als Kunststoffkarte im Scheckkartenformat ausgestellt, als andere Organisationen ihn noch auf Pappe druckten.

Der Presseausweis ist zum Schutz vor Nachahmern als Geschmacksmuster beim Deutschen Patent- und Markenamt hinterlegt. Jeder Nachahmer wird auf Unterlassung und Schadenersatz in Anspruch genommen.

Darüber hinaus macht es die aufwändige Gestaltung des Presseausweises den Kopierern schwer:

  • Der Ausweis verfügt über ein komplexes Guillochenmuster mit spezifischen Farbverläufen, die auch bei Geldscheinen und amtlichen Ausweisdokumenten verwendet werden.
  • Der Ausweis verfügt über ein aufwändiges Sicherheitshologramm.
  • Zudem wird der Ausweis mit verschiedenen Druckverfahren in mehreren Schichten hergestellt. Hierzu zählt auch eine spezielle Perlmuttlackierung.

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