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Wer kann einen Presseausweis erhalten?

Die Voraussetzungen für den Erhalt legen die ausstellenden Organisationen eigenverantwortlich fest. Da der DFJV eine Berufsorganisation für Journalisten ist, stellt er Presseausweise ausschließlich an hauptberuflich oder regelmäßig und dauerhaft tätige Journalisten aus. Amateur- und Hobbyjournalisten können den Ausweis nicht erhalten.

Der DFJV orientiert sich dabei freiwillig weiterhin am 12. Beschlusspunkt, Unterpunkt 3 der 180. Sitzung der Innenministerkonferenz. Dort werden folgende Kriterien festgehalten:

  • Der Journalist soll hauptberuflich oder quantitativ und qualitativ vergleichbar regelmäßig und dauerhaft journalistisch tätig sein.
  • Die Berichterstattung des Journalisten muss sich im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung bewegen.
  • Der Journalist soll volljährig sein. Hiervon soll nur in Ausnahmefällen und unter Anlegung eines besonders strengen Maßstabes abgesehen werden.

Der DFJV überprüft regelmäßig die journalistische Tätigkeit seiner Mitglieder.

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